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Händedruck

Wirtschafts- und private Mediation

„Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein“. (Joseph Joubert) 

MEDIATION

Prinzipien

Ich stärke alle Konfliktparteien darin, ihre Anliegen und Bedürfnisse zu äußern, unterschiedliche Sichtweisen zu respektieren und nach einer Win-Win-Lösung im gemeinsamen Einverständnis zu suchen.

 

Eine Entscheidung von Dritten, wie z.B. Gerichten oder Vorgesetzten, welche zumindest meistens eine Partei unbefriedigt zurücklässt, wird hier vermieden.

 

Auch um Konflikte präventiv zu vermeiden, kann eine Meditation Entscheidungsprozesse z.B. bei Nachfolgeregelungen, Teamstrukturierung oder Neuausrichtung von Unternehmen positiv beeinflussen.

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Alle wissen zu jedem Zeitpunkt, was passiert. Alle Informationen stehen möglichst allen Beteiligten zur Verfügung. Allerdings bestimmen die Parteien selbst, was alle wissen dürfen und welche Informationen in Einzelgesprächen bei den Parteien verbleibt.

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Das Verfahren ist freiwillig. Jede Partei und der/die Mediator/in sind frei in Ihren Entscheidungen das Verfahren zu gestalten.

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Es wird Vertraulichkeit vereinbart. Die Parteien und der/die Mediator/in verpflichten sich, Informationen, die im Verlauf bekannt werden, nicht außerhalb des Mediationsprozesses zu nutzen.

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Die Parteien sind für die Regelung, die sie finden, ausschließlich selbst verantwortlich.

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Eine Regelung, die sich in der Realität anschließend bewährt, kann von allen Beteiligten nur gefunden werden, wenn alle entscheidungsrelevanten Tatsachen im Prozess der Mediation vorgelegt werden.

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Das gesamte Verfahren erfordert die aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Nur so kann sichergestellt werden, dass am Ende eine Regelung steht, die von allen getragen werden kann.

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Die MediatorInnen sind allparteilich. Sie sind keine Beteiligten am Konflikt und einzig daran interessiert, die Beteiligten bei Ihrem Bemühen zu unterstützen, eine für sie optimale Lösung zu finden.

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Die Mediation präjudiziert keine Ergebnisse.

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Die gefundene Regelung kann – und sollte – in einer schriftlichen Vereinbarung münden. Diese kann auch rechtsverbindlich gestaltet werden.

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Quelle: Praktischer Kurzleitfaden Wirtschaftsmediation (Dr. Thomas R. Henschel)

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Transparenz
 

Freiwilligkeit
 

Vertraulichkeit
 

Eigenverantwortung
 

Kenntnis aller relevanten Tatsachen
 

Partizipation
 

Allparteilichkeit des Mediators
 

Ergebnisoffenheit
 

Rechtsverbindlichkeit
 

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